Antrag / Anfrage

 
Anfrage

Jedes Al-Anon Mitglied unserer Struktur kann während des ganzen Jahres eine Anfrage an das Grundsatzkomitee richten. Die Anfragen werden dort diskutiert und wenn es sich um eine Grundsatzfrage handelt an den Treuhänderrat mit einer Empfehlung zur Bearbeitung und Entscheidung weitergeleitet. Ergibt sich aus der Anfrage Grundsätzliches für Al-Anon Deutschland, empfiehlt der Treuhänderrat dem Anfragesteller einen Antrag an die Gemeinsame Dienstkonferenz zu stellen. Name und Adresse des Anfragestellers wird für die Beantwortung benötigt.  

Antrag

Jedes Al-Anon Mitglied unserer Struktur kann einen Antrag stellen. Ein Antrag soll nur eine Frage beinhalten, die mit ja oder nein beantwortet werden kann. Der Antrag braucht eine Begründung, in der formuliert ist, aus welchen Gründen dieser Antrag gestellt wird, und was dieser Antrag für Al-Anon Deutschland bewirkt. Damit auf der nächsten Gemeinsamen Dienstkonferenz über den Antrag entschieden werden kann, sollte er vor der letzten Sitzung des Grundsatzkomitees im Jahr (in der Regel im Oktober) beim Grundsatzkomitee eingegangen sein. Der Antrag wird schriftlich oder elektronisch gestellt. Er wird im Grundsatzkomitee diskutiert und mit einer Empfehlung dem Treuhänderrat zur Entscheidung vorgelegt. Erfüllt der Antrag alle Voraussetzungen, wird er in der Konferenzbroschüre veröffentlicht. Die Beteiligten der Gemeinsamen Dienstkonferenz haben dadurch die Möglichkeit, den Antrag zu diskutieren und in ihre Entscheidung die Meinung ihrer Region mit einzubeziehen. Falls sich aus der Arbeit der Gemeinsamen Dienstkonferenz der Bedarf für einen Antrag ergibt, kann jedes stimmberechtigte Mitglied diesen direkt der Konferenz vorlegen.

 

Beispiel für die Formulierung eines Antrags:*

Die 27. GDK möge beschließen, das Arbeitsbuch „Reaching for personal freedom“ zu übersetzen und in das Literaturangebot aufzunehmen.

Begründung:

Dieses Arbeitsbuch ist besonders gut zum häuslichen Gebrauch zur Übung im Zwölf-Schritte-Programm geeignet, weil es anders als ähnliche Werke konferenzgeprüfter Literatur Platz für eigenen Eintragungen lässt. Dies macht es möglich, den eigenen Genesungsprozess zu dokumentieren.

* (Aus der Beschlusssammlung, zu finden unter Werkzeuge, dort Diensthandbuch)