Aufgaben der Treuhänder
Der Treuhänderrat von Al-Anon Deutschland besteht aus zehn Mitgliedern. Das sind der Leiter des Dienstbüros, zwei at-large und sieben regionale Treuhänder. Die at-large Treuhänder sind der 1. und 2. Vorsitzende des Vereins. Der 1. Vorsitzende ist Sprecher des Treuhänderrates. Der 2. Vorsitzende ist der Schatzmeister. Der Leiter des Dienstbüros ist ständiger Treuhänder. Das bedeutet, dass seine Dienstzeit nicht wie bei allen anderen Treuhändern nach 3 oder 6 Jahren (2 Dienstzeiten) endet.
Der Sprecher leitet alle Sitzungen des Treuhänderrates. Er arbeitet eng mit dem Dienstbüro zusammen. Mit Zustimmung des Treuhänderrates ernennt er die Sprecher der ständigen Komitees und das at-large Mitglied (Nichttreuhänder) im GfK. Er ist stimmberechtigtes Mitglied aller ständigen Komitees. Das sind im Einzelnen das Alateen-, Finanz-, Geschäftsführende-, Grundsatz-, Internet-, Konferenz- und Literatur-Komitee und das Komitee für Öffentlichkeitsinformation.
Die Aufgabe des Schatzmeisters ist, für eine ausgewogene Haushaltsführung zu sorgen. Bei diesen Bestrebungen unterstützt ihn der Treuhänderrat. Er unterzeichnet zusammen mit dem Leiter des Dienstbüros oder dem Sprecher des Treuhänderrates die Überweisungen der genehmigten Rechnungen. Er ist Sprecher des Finanzkomitees, Mitglied des Geschäftsführenden und des Grundsatz-Komitees.
Der Leiter des Dienstbüros ist für die ordnungsgemäße Abwicklung der Tagesgeschäfte zuständig. Von Dienst wegen ist er Mitglied aller Komitees.
Die regionalen Treuhänder kommen jeweils aus einer der sieben Intergruppen. Sie repräsentieren nicht in erster Linie ihre Intergruppe, sondern dienen der Al-Anon Gemeinschaft als Ganzem.
Die Treuhänder leiten mit den Mitgliedern des Geschäftsführenden Komitees die geschäftlichen Angelegenheiten des Zentralen Dienstbüros. Sie haben den Auftrag, sicher zu stellen, dass die gesetzlichen Rechte der Al-Anon Gemeinschaft gewahrt werden. Genauso haben sie dafür Sorge zu tragen, dass die Satzung der Al-Anon Familiengruppen beachtet wird. Sie engagieren sich dafür, dass unsere Prinzipien nicht verwässert oder entstellt werden. Sie dienen als Wächter der Zwölf Traditionen, Zwölf Dienstgrundsätze und der Konferenzcharta.
Die Hauptaufgaben von Al-Anon sind im Vereinsregister wie folgt festgehalten: „indem wir Familien und Freunden von Alkoholikern im Umgang mit den Problemen, die mit Alkoholismus direkt oder indirekt zusammenhängen, geistig unterstützen, die betroffenen Angehörigen ermutigen und ihnen dienen; indem wir das Verständnis für den Alkoholiker fördern und ihn in der Rückkehr zu einem normalen Leben bestärken; indem wir Informationen und Schriften weitergeben, mit welchen Familien und Freunde von Alkoholikern unterstützt werden, ihre Probleme zu bewältigen.“ Um diesen Aufgaben gerecht zu werden, muss der Treuhänderrat alle geschäftlichen Tätigkeiten des Dienstbüros überprüfen.
Weitere Aufgaben sind:
- Grundsätze und Verfahrensweisen für das Dienstbüro aufzustellen und aufrechtzuerhalten
- die Finanzen zu überwachen
- langfristige Pläne aufzustellen
- Ausgaben zu genehmigen
- das Geschäftsführende Komitee und andere Komitees einzusetzen
- den Leiter und andere Angestellte des Dienstbüros einzustellen
- alle erdenklichen Maßnahmen zu ergreifen, die sinn- und wirkungsvoll sind, um das Anliegen der Al-Anon Gemeinschaft in die Tat umzusetzen
- der endgültigen Tagesordnung der Gemeinsamen Dienstkonferenz zuzustimmen.
Um alle diese Aufgaben zu bewältigen, trifft sich der Treuhänderrat dreimal im Jahr. Das von ihm mit der Geschäftsführung beauftragte Geschäftsführende Komitee kommt weitere dreimal zusammen.